22.01.26

Neuberechnung der Quellensteuer – Frist bis zum 31. März 2026

Quellensteuerpflichtige müssen jeweils bis zum 31. März wissen, ob sie im vergangenen Jahr zu viel Quellensteuern abgeliefert haben. Bis dann kann eine Neuberechnung der Quellensteuer beantragt – und zu viel bezahlte Quellensteuern für das Jahr 2025 zurückgefordert werden.

Typische Gründe:
– falscher quellensteuerpflichtiger Bruttolohn (z.B. internationale Sachverhalte)
– falsch ermitteltes satzbestimmendes Einkommen (z.B. Bonuszahlungen)
– falscher Tarif (z. B. Zivilstand, Kinder, Kirchensteuer)

Ob ein Rückerstattungspotenzial besteht, lässt sich über unseren Quellensteuer-Rechner rasch und unverbindlich prüfen: https://sourcetax-calculator.lovable.app/

 

Bei Auslandssachverhalten (ausländische Arbeitstage / Wohnsitz im Ausland) aber auch bei Änderungen bei der Familiensituation lohnt sich zudem eine separate Prüfung.

08.07.26
edb berät das Management der FileWave beim Management Buy-Out

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23.06.26
Cédric Bär in die Steuerrekurskommission Basel-Stadt gewählt

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