07.01.26

Gute Neuigkeiten für Unternehmer

Die ESTV hat den Kapitalisierungssatz für die Bewertung nicht kotierter Beteiligungen per 31.12.2025 publiziert: neu 10% (Vorjahr: 8.75%).

Was bedeutet das konkret?

Bei der Praktikermethode (KS 28 SSK) wird der steuerlich massgebliche Unternehmenswert aus der Kombination von Substanz- und Ertragswert ermittelt. Der Ertragswert berechnet sich dabei aus dem nachhaltig erzielbaren Gewinn geteilt durch den Kapitalisierungssatz (ergo: Gewinn / 10% = Ertragswert).

→ Höherer Kapitalisierungssatz = tieferer Ertragswert = niedrigerer Unternehmenswert

Die Konsequenzen:
– Niedrigere Vermögenssteuern
– I.d.R. mehr Spielraum bei Aktienübertragungen an Mitarbeiter und Nahestehende (vereinfachte Nachfolgelösung)

Wichtig zu wissen:
Der Kapitalisierungssatz basiert auf dem Dreijahresdurchschnitt (2022-2024) und gilt für die Steuerperiode 2025. Für Vermögenssteuern wirken Marktveränderungen daher mindestens 1 Jahr verzögert – für Einkommenssteuern teilweise sogar länger (je nach kantonaler Praxis).

Ausblick 2026:
Aufgrund der aktuellen Zinsentwicklung (SNB-Daten bis 11/2025) ist vermutlich mit einer weiteren Erhöhung zu rechnen.
Nach Jahren unrealistisch hoher Bewertungen durch niedrige Kapitalisierungssätze erleben wir nun eine teilweise Normalisierung – aus steuerlicher Sicht eine positive Entwicklung, die Unternehmern mehr steuerliche Flexibilität verschafft.

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